Verhaltenskodex
Verhaltensgrundsätze
Ein verantwortungsbewusstes und ethisches Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie gegenüber der Umwelt ist für die 7 Worldwide Logistics GmbH (nachfolgend 7WL genannt) selbstverständlich.
Gleiches gilt für die Einhaltung aller lokal, national und international geltenden Gesetze und Vorschriften. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die für sie relevanten Rechte und Pflichten anzuerkennen und einzuhalten.
Der Verhaltenskodex beschreibt die allgemeinen Verhaltensgrundsätze von 7WL. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sowie jede Führungskraft und Geschäftsführung hat – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus – die festgelegten Richtlinien, Vorgaben und diese allgemeinen Verhaltensgrundsätze anzuerkennen, zu respektieren und einzuhalten.
Bestimmungen, die in einzelnen Ländern über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und strengere Standards vorsehen, bleiben von diesem Verhaltenskodex unberührt. Dieser Verhaltenskodex definiert die Philosophie, auf deren Grundlage wir unser tägliches Handeln sowie unsere Beziehungen zu Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern ausrichten. Er gilt für alle Geschäftsaktivitäten von 7WL und damit auch für Themenbereiche, die in diesem Kodex nicht ausdrücklich geregelt sind. Der Verhaltenskodex gilt für die gesamte 7WL im In- und Ausland und ist von allen Mitarbeitenden einzuhalten. Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass die ihnen unterstellten Mitarbeitenden mit dem Verhaltenskodex vertraut gemacht werden.
- Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden
7WL ist ein weltweit tätiges Logistikunternehmen und lebt von kultureller Vielfalt sowie der Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche. Die „Kultur der Logistik“ hat für uns mehrere Dimensionen: Sie ist sowohl Ausdruck unserer zwischenmenschlichen Beziehungen als auch Grundlage der logistischen Leistungen, die wir in den vergangenen Jahren für unsere Kunden entwickelt haben.
Diskriminierung wird in unserem Unternehmen nicht toleriert. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt prägen unsere Unternehmenskultur – unabhängig von Hierarchieebenen. Allen Mitarbeitenden wird derselbe Respekt entgegengebracht, unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Kultur, sexueller Identität, Behinderung oder Religion. Wir schätzen ein Verhalten, das von Respekt und Toleranz geprägt ist und die Würde jedes Menschen anerkennt. Belästigung, Mobbing und Einschüchterung werden nicht geduldet.
Als Arbeitgeber hält 7WL alle geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften ein und respektiert die Rechte der Mitarbeitenden. 7WL stellt sicher, dass für alle Mitarbeitenden sichere und gesunde Arbeitsbedingungen gelten, die kontinuierlich nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse weiterentwickelt und auf höchstem Niveau gehalten werden. Umfassende Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsorganisation von 7WL.
Vorschriften und Verfahren zum Gesundheits- und Arbeitsschutz werden eingeführt und allen Mitarbeitenden bekannt gemacht, um Arbeitsunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter von 7WL ist verpflichtet, aktiv zum Gesundheits- und Arbeitsschutz beizutragen.
Vergütung und Sozialleistungen
Löhne und Sozialleistungen, die für eine reguläre Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen mindestens den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und des gesetzlichen Mindestlohns. Sie orientieren sich an branchenüblichen und lokalen Vergütungs- und Sozialstandards und gewährleisten einen angemessenen Lebensstandard für die Mitarbeitenden.
Arbeitszeiten
Es wird sichergestellt, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben sowie den Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entsprechen. Eine reguläre Arbeitswoche überschreitet grundsätzlich nicht 48 Stunden bzw. in Ausnahmefällen 60 Stunden einschließlich Überstunden. Den Mitarbeitenden steht mindestens ein freier Tag innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums zu.
Vereinigungsfreiheit
Gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht es allen Mitarbeitenden frei, rechtmäßigen Vereinigungen beizutreten oder sich durch diese vertreten zu lassen, um ihre grundlegenden Rechte zu wahren. Mitarbeitende aller Ebenen haben das Recht auf friedliche Versammlungen und Vereinigungsfreiheit.
- Verbot von Korruption
7WL lehnt jede Form von Bestechung und Korruption im Umgang mit Geschäftspartnern und öffentlichen Stellen strikt ab. Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern basieren auf objektiven Kriterien, insbesondere nachhaltiger Qualität, Vertrauen, wettbewerbsfähigen Preisen sowie der Einhaltung ökologischer und sozialer Standards.
Mitarbeitenden von 7WL ist es untersagt, Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden öffentlicher Stellen Vorteile anzubieten oder zu gewähren, um Entscheidungen zu beeinflussen. Ebenso ist es verboten, solche Vorteile im Zusammenhang mit der Anbahnung, Vergabe oder Durchführung von Aufträgen zu fordern oder anzunehmen. Dieses Korruptionsverbot gilt uneingeschränkt – unabhängig vom Land sowie von Art und Zweck der Vorteilsgewährung. Alle weltweit geltenden Gesetze zur Korruptionsbekämpfung sind von der gesamten 7WL-Gruppe, ihren Mitarbeitenden und Vertretern einzuhalten.
- Einhaltung des Kartell- und Wettbewerbsrechts
7WL verpflichtet sich zur Einhaltung aller Vorschriften, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern, insbesondere Preisabsprachen, Markt- oder Kundenteilungen, sind streng untersagt. Ebenso sind unzulässige vertikale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen 7WL und Lieferanten oder Kunden nicht zulässig. Soweit 7WL aufgrund ihrer Marktstellung eine marktbeherrschende Position innehat, darf diese weder missbraucht noch in unzulässiger Weise ausgenutzt werden.
- Umgang mit Interessenkonflikten
Mitarbeitende können in Situationen geraten, in denen geschäftliche Interessen mit persönlichen Interessen kollidieren. Persönliche Interessen sind strikt von den geschäftlichen Interessen von 7WL zu trennen. Betroffene Mitarbeitende haben einen tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt unverzüglich ihrer vorgesetzten Führungskraft zu melden, um eine zeitnahe Klärung zu ermöglichen.
- Datenschutz und Umgang mit Informationen
7WL behandelt vertrauliche und personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden sowie sonstigen betroffenen Personen streng vertraulich. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und gemäß vertraglichen Vereinbarungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage ist unzulässig.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Datenschutzbestimmungen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie ihnen anvertraute personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Informationen über 7WL, Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeitende dürfen nur weitergegeben werden, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht
- Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden und Dritten
Das Verhalten der 7WL-Gruppe gegenüber Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden und Dritten basiert auf Vertrauen, Ehrlichkeit und Integrität. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden die Einhaltung geltender Gesetze und anerkannter Standards. Ziel ist es, gute Arbeitsbedingungen und ökologische Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern.
Der Umgang mit staatlichen Behörden unterliegt häufig besonderen Anforderungen. Gesetzeskonformes und transparentes Handeln ist für uns selbstverständlich.
- Finanzielle Verantwortung
7WL verpflichtet sich, alle Geschäftsvorgänge und Finanzunterlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards ordnungsgemäß zu erfassen, zu dokumentieren und zu berichten.
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
7WL toleriert keine Kinder- oder Zwangsarbeit. Kinderarbeit liegt vor, wenn Personen unter 15 Jahren oder unter dem jeweils gesetzlich festgelegten Mindestalter beschäftigt werden. Werden Mitarbeitende direkt oder indirekt auf Kinder- oder Zwangsarbeit aufmerksam (z. B. bei einem Lieferanten), ist dies unverzüglich der Geschäftsleitung von 7WL zu melden.
- Umgang mit Eigentum von 7WL und Dritten
Mitarbeitende sind verpflichtet, mit den von 7WL bereitgestellten Arbeitsmitteln sorgfältig, verantwortungsbewusst und ausschließlich zu beruflichen Zwecken umzugehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Eigentum von 7WL ist zu schützen. Diese Regelung gilt entsprechend für Eigentum Dritter, das Mitarbeitenden zur Erfüllung ihrer Aufgaben anvertraut wird.
Schutz des geistigen Eigentums
7WL erwartet von seinen Mitarbeitenden, geistiges Eigentum wie Erfindungen, Designs und Fotografien von 7WL sowie von Dritten und Kunden angemessen zu nutzen und zu schützen. Dazu zählen insbesondere Patente, Urheberrechte und Marken. Schutzwürdige Daten sind entsprechend ihrer Klassifizierung sachgerecht zu erfassen, zu verarbeiten, zu speichern und zu löschen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden.
- Umweltschutz
7WL ist sich der Bedeutung natürlicher Ressourcen bewusst und strebt bei allen Geschäftstätigkeiten einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Umgang mit diesen an. Das Unternehmen verpflichtet sich, den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern, indem Umweltauswirkungen – soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar – reduziert oder vermieden werden. Prävention gilt dabei als das wirtschaftlichste und sinnvollste Konzept für umweltgerechte Dienstleistungen.
7WL verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und kundenspezifischen Umweltanforderungen. Umweltverantwortung wird auf allen Ebenen des Unternehmens gefördert. Die Qualifikation und Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden sind entscheidend für ein verantwortungsbewusstes Handeln im Umweltschutz. 7WL versteht Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe, an der alle Mitarbeitenden entsprechend ihrer Verantwortung, Kenntnisse und Fähigkeiten mitzuwirken haben. Geschäftspartner werden, soweit möglich, in Umweltmaßnahmen einbezogen.
- Entscheidungshilfe
Mitarbeitende können in Situationen geraten, in denen unklar ist, ob ein Verhalten ethisch, angemessen oder rechtlich zulässig ist. Folgende Fragen können bei der Entscheidungsfindung helfen:
- Steht mein Handeln im Einklang mit dem Verhaltenskodex und den Unternehmensrichtlinien von 7WL?
- Ist meine Entscheidung rechtlich zulässig?
- Werde ich aufgefordert, vom üblichen Vorgehen abzuweichen oder Informationen zu verbergen?
- Entspricht meine Entscheidung meinem Gewissen?
- Könnte ich meine Entscheidung öffentlich vertreten?
- Würde meine Entscheidung einer Überprüfung durch Dritte standhalten?
Kann keine eindeutige Entscheidung getroffen werden, ist Rücksprache mit der vorgesetzten Führungskraft zu halten.
- Beschwerdeverfahren bei Verstößen gegen Verhaltensgrundsätze
7WL erwartet ausdrücklich, dass Mitarbeitende sowie externe Interessengruppen wie Geschäftspartner und Lieferanten Verstöße gegen gesetzliche oder interne Regelungen sowie gegen diesen Verhaltenskodex melden. Dies dient der Aufklärung und der Vermeidung zukünftigen Fehlverhaltens.
Meldungen zu ethischen oder persönlichen Verstößen, z. B.:
- Unethisches Verhalten von Mitarbeitenden
- Diskriminierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Mobbing oder diskriminierende Vergütung
- Konflikte im Verhalten zwischen Mitarbeitenden
- Unfaire Einschränkungen von Urlaubsregelungen
sind ebenfalls zu melden an torben.backhaus@7wlogistics.com und juergen.weyhausen@7wlogistics.com
Meldungen zu Verstößen gegen:
- Gesetzliche Anforderungen
- Rechtswidriges Verhalten
- Benachteiligungen im geschäftlichen Umfeld
sind ebenfalls zu melden an torben.backhaus@7wlogistics.com und juergen.weyhausen@7wlogistics.com
Hinweise auf Fehlverhalten (Whistleblowing) werden vor jeglicher Vergeltung geschützt. 7WL verpflichtet sich, hinweisgebende Personen vor direkter oder indirekter Benachteiligung zu schützen und alle Informationen streng vertraulich zu behandeln – unabhängig davon, ob sich ein Verdacht bestätigt oder nicht.